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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Firma Getränke Wierer GmbH & Co.KG

 1.    Allgemeines
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen. Abweichende Vorschriften des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.    Lieferungen
2.1
Lieferungen können nur an Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgen. Pünktliche Belieferung ist (soweit es die Tourenplanung erlaubt) nur bei Bestellung bei uns bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages gewährleistet. Samstag, Sonntag und Feiertage sind keine Bestelltage. Auslieferung erfolgen im Rahmen des Tourenplans der Firma Getränke Wierer GmbH&Co KG.
2.2
Ereignisse höherer Gewalt - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Versorgungsengpässe, Feuer, Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten -, die eine vorgesehene Lieferung unmöglich machen oder verzögern, berechtigen uns, von der Lieferung abzusehen bzw. einen Ersatzlieferanten liefern zu lassen oder den Lieferzeitpunkt hinauszuschieben.

 

3.    Gewährleistung
3.1
Offensichtliche Schäden/Mängel an den gelieferten Produkten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung durch den Kunden schriftlich zu beanstanden. Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise sind bei Übergabe der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde die Ansprüche wegen dieses Mangels.
3.2
Für Schäden/Mängel an Produkten, die durch unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Ausschank durch den Kunden entstehen, haften wir nicht.
3.3
Schadenersatzansprüche gegen uns können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. In diesem Fall haften wir nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
3.4
Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, nehmen wir nach unserer Wahl eine Ersatzlieferung (auch durch Dritte), Nachbesserung oder Gutschrift vor. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt das Recht des Kunden unberührt, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.5
Die Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, die Verjährung beginnt mit der Ablieferung.

 

4.    Eigentumsvorbehalt
4.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, über diese Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen.
4.2
Verkauft der Kunde Vorbehaltsware, gilt die Kaufpreisforderung mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde kann diese Forderungen einziehen, bis ihm dies von uns wegen Zahlungsverzugs oder Vermögensverfalls untersagt wird.
4.3
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne vom Vertrag zurückzutreten zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.


 
5.    Selbstabholer
Holt der Kunde die Produkte selbst oder durch Dritte ab und werden wir bei der Verladung tätig, insbesondere auf Anweisung des Kunden oder des von ihm beauftragten Dritten, können aufgrund unserer Tätigkeit Schadenersatzansprüche gegen uns nur nach Maßgabe der Ziff. 3.3 dieser Bestimmung geltend gemacht werden.


 
6.    Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
6.1
Alle Getränkelieferungen erfolgen zu den in den jeweils gültigen Preislisten angegebenen Abgabepreisen. Alle Angebot sind unverbindlich und freibleibend.
6.2
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
6.3
Zahlungen durch Überweisung, Scheck, Lastschrift oder Bankabbuchung gelten erst dann als erfolgt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.
6.4
Zahlt der Kunde nicht termingerecht, stellt er seine Zahlungen ein oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, können sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden fällig gestellt, Vorauszahlungen, strenge Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangt werden.
6.5
Bei Zahlungsweise „STRENG BAR“ sind wir zum Inkasso berechtigt.
6.6
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf dem selben Vertragverhältnis beruhen.


 
7.    Leergut
7.1
Das zur Verfügung gestellte Leergut (Flaschen, Träger, Fässer, Stahlflaschen, Paletten) bleibt unser Eigentum (bei Handelsware Treuhandeigentum); Flaschen (außer Einwegflaschen) sind in gleicher Art und Menge, ebenso wie sonstiges Leergut, unverzüglich auf Kosten des Kunden zurückzusenden.
7.2
Wir sind berechtigt, das für Leergut übliche Pfand zu berechnen. Eine Liste der gültigen Pfandsätze wird auf Wunsch zu Verfügung gestellt.
7.3
Leergut wird nur gegen Gutschrift des Pfandbetrages zurückgenommen, wenn es unbeschädigt und betrieblich wieder verwendbar ist.


 
8.    Saldenbestätigungen
8.1
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen (z.B. Rechnung/Lieferschein, Forderungsaufstellung, Leergutsalden) auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen 4 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich zu erheben.
8.2
Erhebt der Kunde Einwendungen nicht rechtzeitig, gilt dies als Genehmigung der Saldenbestätigung oder sonstigen Abrechnung. Auf diese Folge wird auf jeder Saldenbestätigung bzw. Abrechnung gesondert hingewiesen.


 
9.    Geltendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
9.2
Rosenheim ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragverhältnis ergebenden Streitigkeiten, sofern der Kunde Kaufmann, Ausländer ohne Inlandssitz, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
9.3
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.


 
10.    Datenschutz
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein. Dies gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs. 1 BDSG: