Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. Getränke Wierer GmbH & Co. KG
1.0 Allgemeines
1.1
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die
nachfolgen-
den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB).
1.2
Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB für künftige
Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich
vereinbart werden.
2.0 Angebot / Vertragsschluss
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe
einer Bestellung zu verstehen.
2.2
Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder
durch die Ausführung zustande, je nachdem, welches Ereignis früher liegt.
3.0 Preise
3.1
Lieferungen, für die keine Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der
Lieferung gültigen Preisen berechnet. Die am Tage der Fälligkeit gültige Mehr-
wertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2
Unsere Preise für Lieferungen verstehen sich einschließlich Verladung und
Transport zum Besteller, jedoch ohne Pfand für das Leergut und Paletten oder
sonstige Verpackung.
4.0 Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
4.1
Die Bezahlung unserer Forderungen erfolgt bei Verbrauchern - wenn nichts
anderes vereinbart wird - bar bei Lieferung. Bei Unternehmern kommt – wenn
nichts anderes vereinbart wird – das Lastschriftverfahren zur Anwendung; der
Besteller ist verpflichtet, ggf. alle erforderlichen Erklärungen zur
Durchführung
des SEPA-Lastschriftverfahrens schriftlich abzugeben.
4.2
Wurde Zahlung durch Überweisung vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von
fünf Bankarbeitstagen ab Zugang der Rechnung zu erfolgen. Für die Rechtzei-
tigkeit der Zahlung ist der Eingang auf unserem Konto maßgeblich. Längere
Zahlungsziele bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB geltend zu ma-
chen, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist; bei Verbrauchern ermäßigt
sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Unsere Ansprü-
che auf Ersatz eines tatsächlich höheren Schadens bleiben unberührt.
4.4
Rabatte oder Skonti können nur abgezogen werden, wenn dies in Textform
vereinbart wurde. Ein Skontoabzug setzt voraus, dass sämtliche Zahlungen aus
dem Auftrag innerhalb der Skontofrist bei uns eingehen.
4.5
Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder
von
uns anerkannten Gegenansprüchen möglich.
4.6
Bleibt der Besteller länger als zwei Wochen mit seiner Zahlungsverpflichtung
in Verzug sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen an den Besteller aus
anderen Aufträgen oder aus Abrufaufträgen nur noch gegen Vorauskasse
auszuführen.
4.7
Zahlt der Kunde nicht termingerecht, stellt er seine Zahlungen ein oder werden
Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, können sämtliche
Verbindlichkeiten des Kunden fällig gestellt, Vorauszahlungen, strenge Barzah-
lung oder Sicherheitsleistung verlangt werden.
4.8 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.0 Liefertermine, Lieferfristen, Lieferverzug
5.1
Alle Bestellungen werden von uns im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs
und während der üblichen Geschäftszeiten ausgeführt.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen von Ar-
beitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt höherer
Gewalt oder unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses
liegen (z.B. in der gesamten Lieferkette – Vorlieferanten), wenn solche
Umstände
nachweislich auf die Möglichkeit zur Einhaltung der Frist Einfluss haben.
5.2
Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener
angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5.3
Ansprüche auf Schadensersatz (einschl. etwaiger Folgeschäden) und Ansprüche
auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn ein
Fixgeschäft wurde vereinbart oder der Besteller kann geltend machen, wegen
des von uns zu vertretenden Verzugs sei sein Interesse an der Vertragserfüllung
entfallen. Der Ausschluss gilt auch nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit nachzuweisen ist.
6.0 Gewährleistung
6.1
Wir sind bemüht, alle Getränke und Waren in einwandfreier Qualität zu liefern.
Gibt es dennoch Grund zu Beanstandungen gilt:
a) für Verbraucher:
Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung geltend
gemacht werden.
b) für Unternehmer:
Unternehmer haben die von uns gelieferte Ware sofort nach Eingang auf Quali-
täts- und Mengenmängel zu überprüfen und uns etwaige offensichtliche Mängel
innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Flaschenbruch sowie Beanstandun-
gen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen oder Preise sind bereits
auf dem Lieferschein zu erfassen. Nicht offensichtliche Mängel sind
unverzüglich
nach Entdeckung zu rügen. Bei Unterlassen der rechtzeitigen Mängelanzeige
in Textform gilt die Ware als genehmigt. Den Besteller trifft die Beweislast
für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
Reklamationen von Fassbier in Fässern können nur innerhalb
einer Ausschluss-
frist von zwei Wochen geltend gemacht werden und nur, wenn die Rückgabe mit
einer Füllmenge von mehr als 50 % erfolgt.
6.2
Bei berechtigten und rechtzeitig vorgebrachten Beanstandungen leisten wir
Gewähr nach dem Gesetz.
Bei berechtigter Reklamation von Fassbier leisten wir nach unserer Wahl Ersatz
entweder durch Bierlieferung in Höhe der Rückgabemenge oder durch wertmä-
ßige Gutschrift.
6.3
Für Schäden/Mängel an Produkten, die durch unsachgemäße Lagerung oder
unsachgemäßen Ausschank durch den Kunden entstehen, haften wir nicht.
7.0 Leergut
7.1
Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und Bierfässer werden dem Besteller
ungeachtet seiner Verpflichtung zur Entrichtung von Pfand nur leihweise zur
Verfügung gestellt.
7.2
Für Mehrwegflaschen, Kisten und Bierfässer erheben wir ein Pfandgeld nach
den jeweils bei uns gültigen Pfandsätzen. Das Pfandgeld wird in der Rechnung
ausgewiesen und ist mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen.
7.3
Der Besteller ist zur Rückgabe des Leergutes (Paletten, Kisten, Mehrwegfla-
schen, Bierfässer) in einem ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Wir sind
nicht verpflichtet, aber berechtigt, mehr Leergut zurückzunehmen, als wir dem
Besteller geliefert haben.
7.4
Werden wir mit einer Leergutabholung beauftragt (z.B. bei Beendigung der Ge-
schäftsbeziehung) sind wir berechtigt die hierfür anfallenden Kosten
(Personal-,
Fuhrparkkosten) angemessen dem Besteller in Rechnung zu stellen.
7.5
Die Lieferung von Leergut an den und die Rücknahme von Leergut vom Besteller
wird bei uns mengenmäßig erfasst. Der jeweilige Leergutsaldo wird auf der je-
weiligen Rechnung ausgewiesen und gilt als genehmigt, wenn der Besteller nicht
innerhalb von 10 Tagen in Textform widerspricht. Auf Wunsch des Bestellers
wird eine Gesamtaufstellung des Leergutsaldos erstellt. Bei Beendigung der
Geschäftsverbindung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung; der
Besteller hat uns fehlendes Leergut mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich
20 % zum Ausgleich von neu für alt zu ersetzen; das gezahlte Pfandgeld wird
auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Übermengen werden dem
Besteller mit den jeweils bei uns gültigen Pfandsätzen ersetzt.
8.0 Eigentumsvorbehalt
8.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderun-
gen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigen-
tum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die
Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.2
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte
beim
Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern, insbesondere den
Eigentumsvorbehalt weiterzugeben.
8.3
Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an
uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Sofern ein Forderungsübergang nach
den bei der Weiterveräußerung getroffenen Vereinbarungen nicht möglich ist, ist
der Besteller nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von uns zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Dies gilt auch, wenn die For-
derung aus der Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung einzustellen ist.
Unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung in diesem Fall widerrechtlich oder
mit unserer Zustimmung erfolgt, tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch
auf ein Saldoguthaben in Höhe des Fakturenwertes an uns ab.
8.4
Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Besteller zur
Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegen-
über nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Bei einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers – insbesondere mit einem
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - erlischt das Einziehungsrecht.
Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben
an uns zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Auf unser
Verlangen hat der Besteller jederzeit, d.h. auch wenn er selbst zum Einzug be-
rechtigt ist, uns eine von ihm unterzeichnete Abtretungsanzeige auszuhändigen.
9.0 Warenlieferung auf Kommission
Wenn nicht ausdrücklich in Textform etwas anders vereinbart ist, nehmen wir
bei Warenlieferung auf Kommission ausschließlich volle und sortenreine Kisten
zurück. Für jede weitere zurückgenommene Kiste berechnen wir 1,00 E netto,
wenn der Anteil der zurückgegebenen Ware an der gelieferten Ware 25 % über-
steigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wein, Sekt und Spirituosen.
10.0 Beschwerden Streitschlichtung
Als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle benennen wir:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8 · 77694 Kehl am Rhein
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder
bereit noch verpflichtet zu sein.
11.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1
Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für alle Zahlungen und für
Nacherfüllungs-
ansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens in Eggstätt.
11.2
Rechtsstreitigkeiten sind bei dem für uns zuständigen Gericht durchzuführen,
sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts ist.